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NACHWEISBEDINGUNGEN
Unsere Angebote, sind nur für Sie bestimmt
und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe
an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Kommt infolge
unbefugter Weitergabe ein Vertrag über eines der
nachgewiesenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet,
uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision
zu ersetzen.
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Bei
Kauf eines durch uns angebotenen Objektes beträgt
unsere Nachweisprovision 5% (fünf Prozent) des Gesamtkaufpreises
plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus der Provisionssumme,
zahlbar an uns nach notariellem Kaufabschluss, unbeschadet
einer uns seitens des Verkäufers zu zahlenden Gebühr.
Kommt
ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen
Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich
mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein
Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn
der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von
unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche
Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei
einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Provision steht
uns als Makler auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges
oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
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Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten
berechnet vom, auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden
Erbbauzins, zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber 3%
und von vom Erbbaurechtsgeber 3%.
Bei Miete oder Pacht beträgt die Nachweisgebühr
2 Monatsmieten plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
zahlbar an uns nach Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages.
Diese Nachweisgebühren sind auch dann an uns zu
zahlen, wenn Sie ohne uns, direkt, oder durch Dritte,
die Verhandlungen mit dem Vertragspartner zum Abschluss
bringen.
Ist Ihnen das von uns angebotene Objekt bereits bekannt,
so ist uns dies unverzüglich (innerhalb von drei
Tagen) schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung,
so gilt unser Nachweis als anerkannt und verpflichtet
sie bei Vertragsabschluß zur Zahlung der vereinbarten
Maklergebühr. Wird Ihnen ein von uns angebotenes
Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt
dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte
Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den
nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich
geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter
zu verzichten. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt
dem Eigentümer vorbehalten.
Innenbesichtigungen
können nur nach vorheriger Terminabsprache und
in unserem Beisein vorgenommen werden. Außenbesichtigungen
bitten wir diskret durchzuführen.
Die
in unseren Expose´s enthaltenen Informationen basieren
auf Angaben der Verkäufer bzw. Vermieter. Eine Haftung
hierfür kann von uns nicht übernommen werden.
Bitte lassen Sie sich vor Abschluß eines Kaufvertrages
sämtliche Grundstücksunterlagen direkt vom Eigentümer
vorlegen.
Unsere Angebote sind freibleibend; Irrtum und Zwischenverkauf
bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Mergentheim.
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