NACHWEISBEDINGUNGEN


Unsere Angebote, sind nur für Sie bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über eines der nachgewiesenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.



Bei Kauf eines durch uns angebotenen Objektes beträgt unsere Nachweisprovision 5% (fünf Prozent) des Gesamtkaufpreises plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus der Provisionssumme, zahlbar an uns nach notariellem Kaufabschluss, unbeschadet einer uns seitens des Verkäufers zu zahlenden Gebühr.

Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Provision steht uns als Makler auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.


Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom, auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber 3% und von vom Erbbaurechtsgeber 3%.

Bei Miete oder Pacht beträgt die Nachweisgebühr 2 Monatsmieten plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar an uns nach Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages. Diese Nachweisgebühren sind auch dann an uns zu zahlen, wenn Sie ohne uns, direkt, oder durch Dritte, die Verhandlungen mit dem Vertragspartner zum Abschluss bringen.

Ist Ihnen das von uns angebotene Objekt bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so gilt unser Nachweis als anerkannt und verpflichtet sie bei Vertragsabschluß zur Zahlung der vereinbarten Maklergebühr. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Innenbesichtigungen können nur nach vorheriger Terminabsprache und in unserem Beisein vorgenommen werden. Außenbesichtigungen bitten wir diskret durchzuführen.

Die in unseren Expose´s enthaltenen Informationen basieren auf Angaben der Verkäufer bzw. Vermieter. Eine Haftung hierfür kann von uns nicht übernommen werden. Bitte lassen Sie sich vor Abschluß eines Kaufvertrages sämtliche Grundstücksunterlagen direkt vom Eigentümer vorlegen.

Unsere Angebote sind freibleibend; Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Mergentheim.




 
   
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